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Energiekostenzuschuss 1: Ausweitung auf das vierte Quartal

Der Förderungszeitraum des Energiekostenzuschusses 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022. Der Energiekostenzuschuss 1 wurde jetzt auf die Monate Oktober bis Dezember 2022 verlängert.

Hier die Details:

  • Der Energiekostenkostenzuschuss 1 wurde um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) verlängert.
  • Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
  • Weiters wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren erweitert.
  • Die Voranmeldung läuft vom 29. März bis 14. April.
  • Die Antragsphase läuft vom 17. April bis 16. Juni.

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Energiekostenzuschuss 1 beantworten wir hier.

Der Energiekostenzuschuss 2 wurde von der Regierung am 22. Dezember präsentiert und gilt für das gesamte Jahr 2023, wir haben darüber berichtet. 

Der förderfähige Zeitraum des EKZ 2 ist mit 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 festgelegt.

  • Die Antragsstellung wird in zwei Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das 3. Quartal 2023 (August/September) vorgesehen.
  • Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember ist für das 1. Quartal 2024 (Februar/März 2024) vorgesehen – je nach beihilferechtlichen Voraussetzungen.

Energiekostenzuschuss im Überblick

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