Am 1.7.2012 tritt das Ökostromgesetz 2012 in Kraft. Damit verbunden ist eine Änderung der Finanzierung für Ökostromanlagen. Vor diesem Hintergrund wird eine Senkung der Endkundenpreise für Stromlieferanten möglich. Die EAA-EnergieAllianz Austria (kurz EAA) gibt - wie bereits im Jänner 2012 - die Kostenvorteile aus den gesetzlichen Änderungen zur Gänze an ihre Kunden weiter. Der durchschnittliche Haushaltskunde der EAA-EnergieAllianz Austria erspart sich zufolge der im Jahr 2012 an die Kunden weitergegebenen Preissenkungen - bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh – auf Basis der bekannten Daten rund 26 Euro im Jahr.
Diese Preismaßnahme der EAA-EnergieAllianz Austria umfasst auch die regionalen Energievertriebsgesellschaften (BEWAG Energievertriebsgesellschaft m.b.H & Co KG, EVN Energievertriebsgesellschaft m.b.H & Co KG, WIEN ENERGIE Vertrieb GmbH & Co KG) sowie die Tochterunternehmen Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H. und switch Energievertriebsgesellschaft m.b.H. Die exakte Höhe der Strompreissenkung ist aber erst nach Vorliegen der Verordnung der E-Control über den Preis für Herkunftsnachweise (vermutlich Ende Juni 2012) bestimmbar. Die Kostenvorteile für die Kunden hängen nämlich wesentlich von der Festlegung des zukünftig geregelten Preises für Herkunftsnachweise von Ökostrom ab.
Seite teilen auf:
Folgen Sie uns: