Ab Juni 2025 wird die zentrale länderübergreifende Auktion – die Single Day-Ahead Coupling Auction – von Stundenprodukten auf Viertelstundenprodukte umgestellt. Diese Veränderung basiert auf den Anforderungen der EU-Elektrizitätsverordnung und der EB-Verordnung (Electricity Balancing), die eine kürzere Ausgleichsperiode von 15 Minuten vorschreiben.
Die neue Regelung hat das Ziel, den Stromhandel präziser und flexibler zu gestalten. Marktteilnehmer profitieren von einer genaueren Abrechnung und einem besseren Abbild von Angebot und Nachfrage, insbesondere bei der Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien wie Solar- und Windkraft.
Was ändert sich konkret?
- Genauere Preisbildung: Preise orientieren sich stärker an der tatsächlichen Erzeugung und dem tatsächlichen Verbrauch.
- Effizientere Abrechnung: Besonders in Zeiten hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien ermöglicht die Viertelstundenbasis eine präzisere Abrechnung.
- Geringere Ausgleichsenergiekosten: Eine genauere Abrechnung und Prognose reduziert die Kosten für Ausgleichsenergie.
Was sind die Herausforderungen?
Die Umstellung bringt auch Herausforderungen mit sich. Wer nicht auf die kürzeren Abrechnungszeiträume vorbereitet ist, könnte Nachteile erfahren. Hier stehen wir beratend zur Seite.
Unsere Unterstützung für Sie
Die EAA hat alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Unsere Ansprechpartner stehen bereit, um unsere Kundinnen und Kunden in allen Fragen zu beraten und zu unterstützen.
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