Der ursprünglich für Juni 2025 geplante Starttermin verschiebt sich auf den 30. September 2025. Dann wird die zentrale länderübergreifende Auktion – die Single Day-Ahead Coupling Auction – von Stundenprodukten auf Viertelstundenprodukte umgestellt.
Was bringt die neue Regelung?
Ziel der Umstellung ist es, den Stromhandel präziser und flexibler zu gestalten. Marktteilnehmer profitieren von einer genaueren Abrechnung und einer besseren Abbildung von Angebot und Nachfrage – insbesondere bei der Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien wie Solar- und Windkraft.
Was ändert sich konkret?
- Genauere Preisbildung: Preise orientieren sich stärker an der tatsächlichen Erzeugung und dem tatsächlichen Verbrauch.
- Effizientere Abrechnung: Besonders in Zeiten hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien ermöglicht die Viertelstundenbasis eine präzisere Abrechnung.
- Geringere Ausgleichsenergiekosten: Eine genauere Abrechnung und Prognose reduziert die Kosten für Ausgleichsenergie.
Die EAA trifft alle notwendigen Vorbereitungen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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