Aktuelles

Ökostrom-Provisorium im Parlament

Parlamentssitzung
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Die Energiesprecher der Parlamentsparteien werden am 8. August zu ersten Abstimmungsgesprächen über die für September geplante provisorische Ökostrom-Reform zusammentreffen. Weil das als großer Wurf gedachte "Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz" (EAG) wegen des Endes der Koalitionsregierung und der Neuwahlen im September wohl heuer nicht mehr kommen wird, aber der Ausbau erneuerbarer Energien trotzdem nicht ins Stocken kommen soll, liegen seit Anfang Juli zwei Initiativanträge im Parlament. Beide Anträge haben primär den Abbau der Warteschlangen bei Windenergie und Kleinwasserkraft im Auge, unterscheiden sich aber hinsichtlich des geplanten Zeitpunkts des Wirksamwerdens der zusätzlichen Geldmittel und der Höhe der Förderungen.

Beide Anträge zur Änderung des Ökostromgesetzes sind mit einer Fristsetzung bis 24. September versehen, damit sie an den Plenartagen 25. oder 26. September - wenige Tage vor dem Wahlsonntag 29. September - zur Abstimmung gelangen können. Die Novelle erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Nationalrat verfügen ÖVP, FPÖ und NEOS über eine solche, im Bundesrat aber nicht. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates findet erst nach der Nationalratswahl statt. Deshalb hofften etwa die Interessensvertreter von Wind- und Kleinwasserkraft auf eine Sondersitzung des Parlaments noch im August oder Anfang September, sonst bestehe die Gefahr, dass die Novelle scheitere, sollte es keinen Konsens geben. (APA)


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