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Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe im Detail

© Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen© Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen
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Neben den Hilfspaketen für private Haushalte hat die Regierung bereits im Sommer Fördermaßnahmen für energieintensive Betriebe, Unternehmen und Großkonzerne auf den Weg gebracht. Zur Entlastung der Unternehmen sind drei Maßnahmen vorgesehen: Neben der Strompreiskompensation und der Energieabgabensenkung steht vor allem der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen im Mittelpunkt der Förderungen. Zum bereits im Sommer beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz hat die Bundesregierung am 28. September nun die Förderrichtlinie präsentiert. Energieintensive Unternehmen werden mit insgesamt 1,3 Mrd. Euro – statt wie bisher vorgesehen mit 450 Mio. Euro – gefördert.

Entsprechende Anträge können die Unternehmen ab Ende Oktober bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) einbringen. Nach der Registrierung ab Ende Oktober bis Mitte November erhalten Unternehmen eine Bestätigung und können ab Mitte November formal einen Förderantrag stellen.

 

Die Details der Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Als förderungsfähige Unternehmen gelten Unternehmen, die mehr als drei Prozent ihres Jahresumsatzes für Strom, Gas und Treibstoffe ausgeben.
  • Nicht förderungsfähige Unternehmen sind etwa energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder land- und forstwirtschaftliche Produktionsunternehmen. 
  • Um auch kleinere Unternehmen sowie gemeinnützige Vereine zu unterstützen, gilt für Betriebe mit weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz die Drei-Prozent-Hürde nicht.
  • Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel). 
  • Der förderfähige Zeitraum umfasst die Zeit von 1. Februar bis 30. September 2022. 
  • Die Förderung sieht vier Förderstufen vor – hier im Überblick:
     

Stufe 1: In der Basisstufe beträgt die Zuschuss-Untergrenze 2.000 Euro, die Obergrenze ist mit 400.000 Euro festgelegt. Jeweils die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 wird mit 30 Prozent gefördert. Die Förderhöhe orientiert sich am Verbrauch 2022 bzw. an einer Hochrechnung der Daten aus 2021 (für jene, die den Verbrauch technisch nicht konkret nachweisen können). Um Doppelförderungen zu vermeiden, müssen die geförderten Unternehmen für die Einstufung als energieintensives Unternehmen und zur Höhe der Mehraufwendungen die Bestätigung einer Steuerberatung vorlegen. 

Stufe 2: Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert. 

Stufe 3: Die Unternehmen müssen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Mio. Euro. 

Stufe 4: gilt für ausgewählte Branchen wie Stahl-, Zement- oder Glashersteller. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Mio. Euro möglich. 

Zusätzlich werden Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Dazu werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 herangezogen und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).


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