Stromkosten-Zuschuss Landwirte und Gewerbe

Antworten auf die häufigsten Fragen

Sie können für Ihr Gewerbe, Ihre Land- oder Forstwirtschaft einen Antrag für den Stromkostenzuschuss stellen und von dieser Unterstützung profitieren. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

ENERGIEALLIANZ Austria:

  • Zählpunktnummer: ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung. 
  • Identifikationsnummer: AT002004
  • Prüfnummer: 1008

NATURKRAFT:

  • Zählpunktnummer: ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrem Vertrag oder auf Ihrer letzten Rechnung. 
  • Identifikationsnummer: AT112981
  • Prüfnummer: 2981

Den Antrag darf nur eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz stellen, die Vertragspartner eines Stromlieferanten ist, oder die den Haushaltsstrom über den Stromzählpunkt einer gewerblich bzw. land- und forstwirtschaftlich tätigen juristischen Person bezieht.
Hinweis für juristische Personen: Bitte informieren Sie die Person(en), die an der Zählpunktadresse den Hauptwohnsitz haben, von der Möglichkeit, einen Antrag auf den Stromkostenzuschuss zu stellen.

Zusätzlich zum Stromkostenzuschuss bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:

  • Für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 sind das einmalig 61,25 EUR je Person. Stichtag ist der 1. Juni 2023.
  • Für die Zeiträume 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 sowie 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig 52,50 EUR je Person. Stichtage sind 1. Jänner und 1. Juli 2024.

Hinweis: Wurde der Antrag auf den Stromkostenzuschuss genehmigt, erfolgt die Prüfung und Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der Webseite www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg unter Angabe der Antragsnummer anzuzeigen.

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung wird über die FFG abgewickelt und ist eine Förderung zwischen 110 EUR und 2.475 EUR, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Einreichung und Abwicklung wird online und weitestgehend automatisiert erfolgen. Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden können. Unternehmen können ab 17. April 2023 einen Selbst-Check bei der FFG durchführen. Anhand einer Checkliste wird dargelegt, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai gestellt werden.
Alle Informationen vorbehaltlich der Richtlinie unter www.ffg.at.

Kontaktdaten/Hotline des BML
Servicetelefon 0800 500 198
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
E-Mail: service@bml.gv.at

Kontaktdaten/Hotline BMAW
Servicetelefon Verwaltungsbereich Wirtschaft: 0800 240 258
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail: service.wirtschaft@bmaw.gv.at

Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/luf