Das Europäische Gericht (EuG) hat am 24. Oktober eine Entscheidung des Board of Appeal (BoA) der europäischen Regulierungsbehörde ACER aus dem Jahr 2017 aufgehoben. Die E-Control sowie die APG hatten zuvor Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung eingereicht. Die Aufhebung erfolgte aus "formal-verfahrensrechtlichen Gründen", heißt es in den Aussendungen der APG sowie der E-Control. "Diese Entscheidung hat unmittelbar keine Auswirkung auf die derzeitige Stromzonentrennung zwischen Deutschland und Österreich", sagte der Vorstandsdirektor der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, zur APA.
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