Mehrkosten aufgrund der Zuweisung von Ökostrom
Mehrkosten aufgrund der Zuweisung von Ökostrom
Die Mehrkosten aufgrund der Zuweisung von Ökostrom und Herkunftsnachweisen gemäß Ökostromgesetz werden zuzüglich zum vereinbarten Energiepreis verrechnet. Die monatlichen Mehrkosten aufgrund der Zuweisung von Herkunftsnachweisen werden monatlich aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Ökostromzuweisungsquoten sowie den laut Verordnung der E-Control gemäß § 10 Abs. 12 Ökostromgesetz jeweils verordneten Preisen für Herkunftsnachweise ermittelt.
Allfällige Mehrkosten aufgrund der Zuweisung von Ökostrom, insbesondere aufgrund der Ermittlung des Verrechnungspreises von Ökostrom gemäß § 41 Abs 2 Ökostromgesetz, werden nach tatsächlichem Anfall verrechnet.
Für Ihre Rechnungskontrolle bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, die Mehrkosten aufgrund der Zuweisung von Herkunftsnachweisen und Ökostrom nachzuprüfen. In der Tabelle finden Sie die aktuellen Werte.
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