Das Handelsgericht Wien hat zur Klage der EAA-EnergieAllianz Austria eine klare Entscheidung getroffen: Mit einstweiliger Verfügung ist es dem Verbund ab sofort untersagt, in werblichen Aussagen zu behaupten, dass er den Stromkunden eine Preisreduktion um bis zu 30% bieten kann.
„Ich freue mich gemeinsam mit unseren 2,1 Mio. Kunden, dass das Handelsgericht Wien diese einstweilige Verfügung erlassen hat. Für uns ist das der erste Schritt zur Wiederherstellung des fairen Wettbewerbs“, betont der Geschäftsführer der EAA, Mag. Thomas Irschik.
„Ungeachtet der Aussagen des Verbund ist die EAA immer für einen freien Wettbewerb eingetreten. Ein fairer Wettbewerb ist aber nur dann gegeben, wenn alle Teilnehmer – also auch der Verbund – gesetzliche Wettbewerbsregeln einhalten“, erläutert Irschik den Hintergrund der Klage und blickt in die Zukunft: „Wir von der EAA sind durch diese Entscheidung nun noch zuversichtlicher, dass der Verbund zu einem geordneten Wettbewerb zurückkehrt. Wir sehen dies aber nur als ersten Schritt, denn unser wichtigstes Ziel ist und bleibt, dass der Verbund in seiner Funktion als Stromproduzent allen Vertriebsgesellschaften die gleichen Bezugskonditionen einräumt.
Presse
EAA - gewinnt Klage gegen Verbund
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