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Mischpreisverfahren für Regelenergie gekippt

Strommasten, Stromleitungen

Im Oktober 2018 gab es auf dem Regelenergiemarkt in Deutschland einen Systemwechsel mit nachhaltigen Auswirkungen auf Marktteilnehmer und Kunden. Nach Kritik aus der Branche und der Klage eines Marktteilnehmers hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Ende Juli das umstrittene Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt wieder aufgehoben. Nach dem Richterspruch wurde das alte Verfahren, das auf Leistungspreisen basiert, wieder reaktiviert. Experten fordern darüber hinaus den schnellen Wechsel zu dem von der EU vorgegebenen Regelarbeitsmärkten.

"Die Bundesnetzagentur wird die Entscheidung des Gerichts akzeptieren“, teilte ein Sprecher der Bonner Behörde mit. Für den Energiemarkt in Deutschland heißt das zurück zum Start. Schon ab dem 31. Juli wurden die Ausschreibungen zur Regelenergie wieder nach dem alten Marktdesign des Leistungspreises durchgeführt.

Für Österreich bedeutet diese Entscheidung „im Sinne weitgehend harmonisierter Marktregeln, dass der Zuschlag für Sekundärregelung per Liefertag 07.08.2019 ebenfalls wieder über den Leistungspreis erteilt und das Mischpreisverfahren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angewendet wird,“ wie die APG Marktteilnehmer am 5.8. informierte. Diese Änderung am Regelenergiemarkt hat auch Auswirkungen auf die Kosten für Ausgleichsenergie am deutschen und österreichischen Markt.


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